Allgemeine Geschäftsbedinungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung und AGBs unserer Kunden

1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Dem Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner (Kunde) sind nur gültig, wenn wir schriftlich ihrer Geltung zustimmen. Wenn unser Kunde damit nicht einverstanden ist, muss er uns unverzüglich schriftlich darauf hinweisen.

§ 2 Vertragsanbahnung, Vertrag und Internet Angebote

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie richten sich ( BtoB ) nur an Kunden, die nicht Verbraucher sind.
2. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Auftrag des Kunden durch uns schriftlich bestätigt wird, oder wir mit der Ausführung begonnen haben. Unsere Bestätigung über den Eingang des Auftrages führt nicht zu einem Vertragsschluss.
3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
4. Vorleistungen (einschließlich Konzept und Entwurf), die wir im Rahmen eines Angebotes auf Wunsch des Kunden erbringen, können wir dem Kunden in Rechnung stellen, auch wenn es nicht zu einem Vertrag kommt.
5. In unserer Hompage hat der Kunde die Möglichkeit sich über unsere Produkte zu Informieren.
Die genauen Beschreibungen und ein Persönliches Angebot kann über das Anfrage Protokoll der Homepage oder per Mail an anfrage@easy-stoppuhren.de
6. Bitte beachten Sie, dass Muster aus verwaltungstechnischen Gründen nicht retournierbar sind.
7. Der Kunde verzichtet auf die Einhaltung der Pflichten im Sinne der § 312 e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 BGB sowie § 3 BGB InfoV.

§ 3 Leistungen und Leistungsumfang

1. Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus unserer Auftragsbestätigung.
2. Von uns durchgeführte Leistungen, z.B. für Sonderanfertigungen, sind Honorarpflichtig und werden grundsätzlich nach Zeitaufwand abgerechnet. Fremdkosten, wie z.B. Programmierkosten, sind in unserem Honorar nicht enthalten.
3. Wir übernehmen keine Prüfung, ob die Ausführung des Kundenauftrages gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, insbesondere gegen Rechte Dritter oder gegen das Wettbewerbsrecht. Es obliegt dem Kunden, unsere Vorschläge und Produkte daraufhin überprüfen zu lassen, ob der Inhalt rechtlich, insbesondere wettbewerbsrechtlich, unbedenklich ist.
4. Sofern dem Kunden die Leistung auf einem Speichermedium zur Verfügung zu stellen ist, sind wir berechtigt, die Art des Speichermediums nach billigem Ermessen zu bestimmen, wenn zuvor keine Einigung mit dem Kunden herbeigeführt wurde. Die Kosten des Speichermediums trägt der Kunde. Die Daten können bei uns nach übergabe des Speichermediums gelöscht werden.
5. Dem Kunden zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der übergabe des Endprodukts an den Kunden oder seines Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vor bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Kunde selbst zu besorgen.
6. Wir können von jedem von uns ganz oder teilweise gestalteten Produkte ein kostenloses Belegexemplar fordern. Wir sind berechtigt, diese für Eigenwerbung zu nutzen.

§ 4 Freigabe von Konzepten und Entwürfen

1. Bei einem Konzept oder Entwurf können wir dem Kunden eine Prüffrist von einer Wochen einräumen, damit er feststellen kann, ob seine Wünsche, Bedürfnisse und Vorgaben in dem Konzept oder Entwurf abgebildet sind. Der Kunde erklärt uns gegenüber innerhalb der Prüffrist schriftlich die Freigabe. Mit der Freigabe wird das Konzept oder der Entwurf für die weitere Erstellungsleistung verbindliche Grundlage.
2. Die Freigabe gilt nach Ablauf der Prüffrist als erklärt. Auf diese Folgen werden wir den Kunden bei der Bekanntgabe des Konzeptes/Entwurfs hinweisen.

§ 5 Preise und Preisanpassungen

1. Alle Entgelte richten sich mangels anderer schriftlicher Vereinbarung nach unserer jeweils gültigen Preis- und Konditionenliste oder unseren betrieblichen Entgeltsätzen zzgl. Versandkosten sowie der jeweils am Auslieferungstag gültigen Umsatzsteuer. Zeitentgelte sind auch für Reisezeiten zu zahlen. Reisekosten, Spesen, Nebenkosten, Fahrtkosten etc. sind zusätzlich nach unseren betriebsüblichen Sätzen zu vergüten.
2. Wir sind berechtigt, den Preis angemessen entsprechend der Kostensteigerung zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Wochen liegen und wenn sich danach bis zur Fertigstellung die Löhne, Materialkosten oder die Marktmäßigen Einstandspreise erhöhen oder die Wechselkurse ändern.

§ 6 Nutzungsrechte

1. Bei der Lieferung von Software, die durch Dritte hergestellt worden ist, bestimmt sich das Nutzungsrecht nach den Bestimmungen des jeweiligen Herstellers. Sie werden zum Gegenstand des Vertrages.
2. Alle Rechte an unseren Arbeitsergebnissen - insbesondere das Urheberrecht, die Recht seine Erfindung sowie technische Schutzrechte - stehen im Verhältnis zum Kunden uns zu. Auch soweit die Arbeitsergebnisse durch Vorgaben oder Mitarbeit des Kunden entstanden sind. Der Kunde hat an diesen Arbeitsergebnissen ein einfaches Nutzungsrecht für eigene Zwecke, soweit nicht etwas anderes Vereinbart wurde.

§ 7 Zahlung, Aufrechnung/Zurückbehaltung, Unterauftrag

Erstgeschäfte werden in der Regel per Vorkasse abgewickelt. Ansonsten ist das vertraglich vereinbarte Entgelt, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort nach übergabe des Kaufgegenstandes, Abnahme des Werks oder nach Leistung der Dienste fällig. Soweit der Vertrag abgrenzbare Teilleistungen ausweist (z.B. Erstellung von Konzepten), sind jeweils nach Erbringung der Teilleistung durch uns Teilzahlungen auf das Gesamtentgelt gemäß dem Anteil der Teilleistung an der Gesamtleistung fällig. Entgelte für unsere laufenden oder wiederkehrenden Leistungen werden jeweils monatlich im Voraus abgerechnet und sind sofort fällig, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
1. Ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn seine Ansprüche entweder unstreitig, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Gewährleistungsansprüche berechtigen ihn nicht zur Leistungsverweigerung, es sei denn, daß es sich um Mängelrügen handelt, die von uns schriftlich anerkannt wurden.
2. Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unserer Leistungsverpflichtungen Unterauftragnehmer einzusetzen.

§ 8 Lieferung und Liefertermine

1. Evtl. (Liefer-) Termine sind unverbindlich. Auslieferungstermine für die übergabe an den Spediteur oder Frachtführer werden von uns gesondert schriftlich bestätigt oder in anderen Vereinbarungen schriftlich festgehalten und sind nur in diesen Fällen verbindlich.
2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der übergabe, bei Versendung mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur oder den Frachtführer auf den Kunden über.

§ 9 Untersuchungs- und Rügepflicht, Mängelhaftung

1. Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Ware auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Zu den offensichtlichen Mängeln gehören auch die Fälle, in denen eine andere Sache oder eine zu geringe Menge geliefert wurde. Offensichtliche Mängel sind bei uns unverzüglich nach Ablieferung schriftlich zu rügen. Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen bei uns unverzüglich nach dem Entdecken durch den Kunden gerügt werden.
2. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
3. Bei Sachen, die nicht von uns hergestellt wurden, treten wir an den Kunden sämtliche Ansprüche aus Mängeln ab, die gegen den Hersteller oder unseren Verkäufer der Ware bestehen. Wir leisten nur Gewähr, soweit der Hersteller oder Verkäufer die Haftung für Mängel verweigert, verzögert oder von Gegenleistungen abhängig macht. Der Anspruch gegen uns ist von der vorherigen gerichtlichen Inanspruchnahme des Herstellers oder Verkäufers abhängig, es sei denn, die gerichtliche Geltendmachung wäre unzumutbar.
4. Wir leisten Gewähr durch die Behebung von Mängeln. Dies geschieht nach unserer Wahl durch Beseitigung eines Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung).
5. Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn uns drei Versuche zur Nachbesserung eingeräumt wurden, ohne daß der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung und Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie von uns verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
6. Dem Kunden steht das Rücktrittsrecht nur zu, wenn er uns schriftlich nach dem Fehlschlagen eine Nachfrist von zumindest vier Wochen gesetzt hat und diese erfolglos verstrichen ist.
7. Wir übernehmen nicht die Kosten der Nachbesserung, die entstanden sind, weil die gekaufte Sache nach der Lieferung an einen anderen Ort als die gewerbliche Niederlassung des Empfängers verbracht worden ist, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache.
8. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montage- bzw. Installationsanleitung sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Anleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Anleitung der ordnungsgemäßen Montage bzw. Installation entgegensteht.
9. Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels der gelieferten Sache verjähren bei neu hergestellten Sachen innerhalb eines Monates ab Ablieferung der Sache.
10. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Werbung, öffentliche äußerungen und Anpreisungen des Herstellers stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
11. Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns gemäß § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs gilt Absatz 7 entsprechend.

§ 10 Gewährleistung

1. Wir gewährleisten, dass unsere Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist ( BtoB mit 1 Jahr Garantie ) beginnt mit Auslieferung der Ware.
2. Beanstandungen hat uns der Kunde gemäß § 377 HGB unverzüglich schriftlich mit genauer Beschreibung des Mangels mitzuteilen. Danach ist uns Gelegenheit zur Feststellung des Mangels zu geben. Begutachtungen oder Prüfungen des Kunden sind für uns nur verbindlich, wenn sie mit unserer Zustimmung durchgeführt wurden. Zur Mängelbeseitigung hat uns der Kunde die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er sie, sind wir von der Mängelhaftung befreit.
3. Bei berechtigter Beanstandung werden wir - nach unserer Wahl - gegen Rückgabe des beanstandeten Liefergegenstandes Ersatz liefern oder den Liefergegenstand gegen Rückzahlung der vom Kunden geleisteten Zahlung, abzüglich Montage- und sonstiger Nebenkosten, zurück nehmen oder nachbessern. Hierfür hat uns der Kunde eine angemessene Frist zu gewähren. Ein Anspruch des Kunden, den Ort der Mängelbeseitigung selbst zu bestimmen, besteht nicht.
4. Eine Verpflichtung zur Mängelbeseitigung besteht nicht, wenn sie nach Lage der Dinge unmöglich ist oder einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert und aus diesem Grunde von uns abgelehnt wird.
5. Weitere Gewährleistungsansprüche, insbesondere Ersatzansprüche für unmittelbare oder mittelbare Schäden, auch für Drittschäden oder für Schäden, die an anderen Gegenständen entstanden sind, sind ausgeschlossen.
Insbesondere besteht kein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Eine Gewährleistung besteht ebenfalls nicht für Schäden:
a) die durch natürliche Abnutzung, nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung oder andere Ereignisse entstehen, die wir nicht zu vertreten haben;
b) die auf änderungs- und Instandsetzungsarbeiten beruhen, die der Kunde ohne unser Einverständnis vorgenommen hat;
c) die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde hinsichtlich der Ausführung der Bau- und Montagearbeiten besondere Anweisungen gegeben oder bestimmte Materialien vorgeschrieben hat;
d) die auf der Beschaffenheit der Vorleistungen anderer, vom Kunden eingesetzten, Unternehmer beruhen.
6. Sind Mängel auf gelieferte oder verarbeitete fremde Erzeugnisse und Materialien zurückzuführen, beschränkt sich unsere Gewährleistung auf die vom Vorlieferanten uns gegenüber übernommene Haftung. Wir sind auf Verlangen des Kunden verpflichtet, die mit dem Vorlieferanten von uns ausgehandelten Bedingungen offenzulegen bzw. unsere Gewährleistungsansprüche gegen den Vorlieferanten an den Kunden abzutreten.

§ 11 Haftung

In allen Fällen der Haftung, also auch für Mängel, gelten die folgenden Beschränkungen:
1. Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzung aus, sofern diese keine Vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen, oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Im übrigen ist unsere Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen eines derartigen Vertrages typischerweise gerechnet werden muss.
2. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
3. Mit Ausnahme der Ansprüche wegen eines Mangels gilt für alle gegen uns gerichteten Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen -außer in den Fällen des Vorsatzes oder bei Personenschäden- eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnend mit dem schaden auslösenden Ereignis tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein.

§ 12 Eigentumsvorbehalt

1. Sämtliche Lieferungen von uns erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an der gelieferten Ware (Vorbehaltsware) geht erst bei vollständiger Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehender Forderungen aus dem Vertragsverhältnis auf den Kunden über, bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel, bei deren vorbehaltloser Gutschrift.
2. Nutzungsrechte werden unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden übertragen. Soweit wir bereits vorher in eine Nutzung eingewilligt haben, können wir diese Einwilligung im Falle des Zahlungsverzuges widerufen. Bei Ende des Nutzungsrechts ist der Kunde verpflichtet, die Software oder das andere Werk einschließlich aller Dokumentationsmaterialien und Kopien zurückzugeben, zu löschen und die Löschung nachzuweisen.
3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor übergang des Eigentums zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Er darf die Vorbehaltsware nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs weiter veräußern.
Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits hiermit alle daraus entstehenden Ansprüche gegen seinen Abnehmer in voller Höhe als Sicherheit für unsere Forderung an uns ab. Der Kunde wird einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die an uns abgetretenen Forderungen unverzüglich anzeigen und Dritte auf unsere Rechte hinweisen.
4. Ist der Kunde mit einer oder mehrerer Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlung ein oder ist über sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, darf der Kunde nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen.
5. Die in unserem Eigentum stehende Ware ist vom Käufer gegen Beschädigung, Zerstörung und Abhandenkommen zu versichern. Die Rechte aus diesen Versicherungen werden an uns abgetreten.

§ 13 Datenschutz

Wir speichern die Daten unserer Kunden nur zur Auftragsabwicklung.
Diese Daten werden nicht an Dritte übergeben!

§ 14 Abtretung, Schriftformerfordernis und salvatorische Klausel

1. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus mit uns geschlossenen Verträgen als Ganzes oder einzelne Rechte und Pflichten hieraus abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus mit uns geschlossenen Verträgen ohne unsere Zustimmung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
2. Sämtliche vertragliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die änderung des Schriftformerfordernisses.
3. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke des Vertrages .

§ 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

1. Unsere Verpflichtungen sind in unseren Geschäftsräumen zu erfüllen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist 76661 Philippsburg
3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

Easy-Stoppuhren Hermann Braun,
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